Elternbrief vom 16.09.2022

Liebe Eltern,

das Wetter wird nun herbstlicher. Morgens wird es allmählich dunkler und insbesondere bei regnerischer Wetterlage bringen viele Eltern ihr Kind mit dem Pkw zur Schule.

Damit alle Kinder sicher zur Schule kommen und der Pkw-Verkehr flüssig läuft, bitte ich Sie als erwachsene VerkehrsteilnehmerInnen Folgendes zu beherzigen:

Vor unserer Schule befindet sich der KISS&GO-Streifen. Auf diesem darf zum Ein- oder Aussteigen kurz gehalten werden.

Ein Halten in zweiter Reihe ist nicht zulässig. Auch das Überholen haltender Pkws macht die Verkehrssituation für GrundschülerInnen sehr unübersichtlich.

Ein Großteil der SchülerInnen nutzt zum Überqueren der Fahrbahn die Stelle zwischen Feuerwehr und Schulauffahrt. Halten Sie als AutofahrerIn bitte unmissverständlich, damit die Kinder die Situation einordnen können und sicher die Fahrbahn überqueren können. Ein langsames Rollen mit dem Pkw iritiert die Kinder.

Zur Unfallprävention bitten wir Sie im Namen aller SchülerInnen von Wendemanövern vor dem Schulgelände und auf der Feuerwehrauffahrt Abstand zu nehmen.

Rechnen Sie als AutofahrerIn damit, dass Kinder eine Verkehrssituation noch nicht komplett einschätzen können, z.T. über die Fahrbahn laufen oder gar mit dem Fahrrad die Fahrbahn kreuzen.

Vielleicht gibt es auch Eltern, die bereit wären, sich als „Verkehrslotse“ an einigen Tagen in der Zeit von 7:20 – 7:40 Uhr, gekennzeichnet mit einer Warnweste, beim Überweg Präsenz zu zeigen und die Kinder beim Überqueren der Fahrbahn zu unterstützen.

Sprechen Sie bitte auch mit Ihrem Kind, dass es sich verkehrsgerecht zu verhalten hat. Insbesondere sollte die Fahrbahn nicht im Laufen überquert werden. Fahrrad- und RollerfahrerInnen sollten vor dem Überqueren der Fahrbahn absteigen und schieben.

Zum Parken ist der KISS&GO-Streifen in der Zeit von 7:00 bis 16:00 Uhr nicht vorgesehen! Wer z.B. sein Kind zur Schulhofgrenze begleiten möchte, nutzt bitte den Parkplatz am Gemeindezentrum. Die Parkplätze auf dem Schulgelände sind während der Schulzeit, bis 16:15 Uhr, ausschließlich für Lehrkräfte und MitarbeiterInnen der Schule vorgesehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Pkw-FahrerInnen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Kennzeichen G bzw. AG sind. Diese parken bitte auf dem für sie ausgewiesenen Parkplatz. Auch der Anlieferungsverkehr für die Schule und Bgm-Hell-Halle darf auf das Schulgelände fahren und ggf. dort parken.

Zur Unfallprävention sollen Fahrräder und Roller auf dem Gehweg vor dem Schulgelände geschoben werden. Auch Roller müssen an den Fahrradständern abgestellt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

I. Görmann und F. Hermes
Schulleitung

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